Patienteninfo

Wie finde ich einen Psychotherapie-Platz?

Für seine Mitglieder hat der FAPP eine Kontaktstelle eingerichtet. Sie wird von der Praxis Dr. Pervan verwaltet. Hier melden die Therapeut*innen des FAPP freie Therapieplätze an. Wenn Sie einen Therapieplatz suchen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an diese Kontaktstelle wenden:

Frau Sonja Härdtlein
Praxis Dr. Pervan
Tel.: 069 / 28 28 33
E-Mail: pspraxis@aol.com

Dort erhalten Sie Namen und Kontaktdaten von Praxen unserer Mitglieder mit freien Therapieplätzen. Besonderheiten können eventuell jetzt schon berücksichtigt werden, wie eine Therapie in einer Fremdsprache oder der Wunsch nach einer Paar- bzw. Gruppentherapie.
Dann kontaktieren Sie persönlich, per E-Mail oder telefonisch die Ihnen genannten Therapeut*innen und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.

Weitere Informationen zu den Wegen in die Psychotherapie finden Sie auf folgender Seite:
www.wege-zur-psychotherapie.org

Welche psychotherapeutische Ausrichtung haben Mitglieder des FAPP?

Mitglieder des FAPP arbeiten tiefenpsychologisch fundiert und/oder psychoanalytisch.

Beide Psychotherapieverfahren gründen sich auf die von Sigmund Freud (1856–1939) entwickelten Krankheits- und Therapiemodelle psychischer Störungen (Neurosen). Zentral ist die Bedeutung des Unbewussten und der frühkindlichen Erfahrungen für die seelische Entwicklung und für die Entstehung von (neurotischen) Krankheitssymptomen.
Psychische Störungen können demnach auftreten, wenn zwischen verschiedenen seelischen, oft unbewussten, Anteilen eines Menschen Konflikte bestehen und diese unerträgliche Spannungen hervorrufen. Die Krankheitssymptome (z.B. depressive Verstimmungen, Ängste oder auch körperliche Symptome) werden als Folgen solcher ungelösten Konflikte und misslingender innerer Bewältigungsversuche verstanden.
Das Ziel der Psychotherapie ist es, in der therapeutischen Beziehung einen inneren Raum zu schaffen, in dem bedrängende seelische Schwierigkeiten oder psychosomatische Störungen vor dem Hintergrund der Lebensgeschichte verstanden werden.

Analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie unterscheiden sich vor allem durch äußere Rahmenbedingungen. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie findet im Sitzen statt, in der Regel einmal pro Woche. Auch wenn der Blick in die Vergangenheit ebenso eine Rolle spielt wie der Blick in die Zukunft, liegt der Fokus auf dem Hier und Jetzt, das heißt auf der Symptomatik, dem Erleben und Verhalten in der aktuellen Lebenssituation.
Die analytische Psychotherapie strebt eine umfassendere Bearbeitung der Lebensgeschichte und ihrer unbewussten unbewältigten Konflikte an. Daher findet sie bis zu viermal pro Woche und in der Regel im Liegen statt. Ziel ist die Umstrukturierung wesentlicher Persönlichkeitsanteile und eine dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Lebensbewältigung.

Wer bezahlt die Therapie?

Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten der Behandlung übernimmt bei entsprechender Indikation jede gesetzliche Krankenversicherung. Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde, in der eine Indikation, Diagnose und Behandlungsempfehlung gegeben wird (bis zu 3 x 50 oder 6 x 25 min), dienen die ersten zwei bis vier Sitzungen (sogenannte probatorische Sitzungen) dem vertieften Kennenlernen, der psychodynamischen Diagnostik und dem Herausarbeiten von Behandlungszielen. Diese Stunden übernimmt die Krankenkasse direkt. Dann muss von Ihnen gemeinsam mit der*dem Therapeut*in ein Antrag an die Krankenkasse gestellt werden. Beigelegt wird im Falle einer Langzeittherapie in einem verschlossenen Umschlag ein anonymisierter Bericht an den Gutachter der Krankenkasse, in dem der*die Therapeut*in die Notwendigkeit der Behandlung begründet. Nach Genehmigung der Therapie durch die Krankenkasse entstehen für Sie keine weiteren Kosten.

Private Krankenversicherung
Die Privatkrankenkassen übernehmen psychotherapeutische Leistungen in Abhängigkeit von der jeweiligen vertraglichen Gestaltung.
In der Regel stehen zunächst einige Sitzungen (ca. 5) zur Verfügung, die als Sprechstunden und Probesitzungen („Probatorik“) genutzt werden können und die der Indikations- und Diagnosestellung sowie dem Herausarbeiten von Behandlungsempfehlungen und -zielen dienen.
Ist die Indikation für eine Psychotherapie gegeben und entscheiden Sie sich dafür, eine solche zu beantragen, sollten Sie sich nach den vereinbarten Vertragsbedingungen bei Ihrer privaten Krankenkasse erkundigen. Manche Privatversicherer übernehmen ohne Antrag eine bestimmte Sitzungsanzahl pro Jahr, andere erwarten (ähnlich wie gesetzliche Krankenversicherungen), dass Sie einen Antrag stellen. Die Formblätter dazu erhalten Sie von Ihrer Kasse. Mitunter wird ein Bericht an einen Gutachter der Krankenkasse von der*dem Therapeut*in erwartet, in dem die Notwendigkeit der Behandlung begründet wird.
In jedem Falle sind Sie als Patient*in Vertragspartner*in, somit stellt der*die Therapeut*in sämtliche Leistungen Ihnen in Rechnung. Sie sollten sich immer vor Beginn der Therapie nach den vereinbarten Vertragsbedingungen bei Ihrer privaten Krankenkasse erkundigen.

Beihilfe
Ebenso ist Psychotherapie eine beihilfefähige ärztliche Leistung im Rahmen der Beihilfeverordnung für Beamte des Bundes und der Länder. Die Antragsstellung erfolgt ähnlich wie bei den privaten Krankenkassen.